Dipl.-Ing. Architekt D.Kretschmer
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33378 Rheda-Wiedenbrück
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Die Planung - die eigenen 4 Wände
Das Baugenehmigungsverfahren leiten Sie mit der fachmännischen Unterstützung eines Architekten ein. Ob Sie seine Mitarbeit aber für den gesamten Bauablauf benötigen, können Sie von folgenden Überlegungen abhängig machen.
DIE ARCHITEKTENLEISTUNG Der Architekt rechnet seine Leistungen nach der HOAI ab. Das ist die gesetzlich eingeführte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie ist in mehrere Honorarzonen gegliedert, denen unterschiedliche Gebäudearten entsprechend ihrem Planungsaufwand zugeordnet sind. Dabei sind Mindest- und Höchstsätze innerhalb der Honorarzonen festgelegt. Diese Honorarzonen hängen wiederum von der Baukostenhöhe ab.
Die Honoraransätze beziehen sich jeweils auf 100% Architektenleistung und unterstellen die Durchführung aller Leistungsphasen, von der ersten Grundlagenermittlung bis zur Bauleitung und Objektbetreuung. Wenn Sie eine hohe Eigenleistungsquote anstreben, brauchen Sie nicht alle Leistungsphasen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 könnten dann ausreichen.
Eine hohe Eigenleistungsquote erfordert allerdings weitreichende handwerkliche Kenntnisse. Auch Erfahrung im Umgang mit Bauzeichnungen ist zwingend notwendig. Dieser Architektenleistungs-Umfang reicht natürlich keinesfalls aus, wenn Ihnen diese Voraussetzungen fehlen. Dann vereinbaren Sie sinnvollerweise ein Stundenhonorar, für die Fälle, in denen Sie den fachmännischen Rat benötigen.
Bei Umbauten und notwendigen Eingriffen in tragende Konstruktionsteile sollten Sie auf den fachmännischen Beistand nicht verzichten. Ebenso sollten Sie Sanierungsarbeiten, die ein hohes Maß an bauphysikalischen Kenntnissen voraussetzen, nicht ohne den Fachmann durchführen, damit Sie zum Beispiel Ihr altes Fachwerkhaus nicht "kaputt-sanieren".
DIE STATISCHE BERECHNUNG Der bei den Bauantragsunterlagen aufgeführte Standsicherheitsnachweis, die statische Berechnung, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Diesen Nachweis führt ein Ingenieur für Baustatik. Er wirkt als Sonderingenieur, seine Leistungen sind honorarpflichtig. Sie werden nach Leistungsumfang auf der Basis der HOAI abgerechnet, das ist die bereits erwähnte Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure.
Die statische Berechnung entsteht in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten. Das Ergebnis der statischen Berechnung ist die Bemessung der tragenden Konstruktionsglieder, ihrer zeichnerischen Darstellung als Schalungsplan (stellt Betonformen dar) und als Stahlauszug (stellt die Formen der erforderlichen Betonstahleinlagen dar).
SONDERFACHLEUTE FÜR HEIZUNGS-, SANITÄR- UND ELEKTROPLANUNG Die Einschaltung von Sonderfachleuten ist stets anzuraten bei umfangreicheren Bauprojekten, z. B. Mehrfamilienhäusern. Aber auch bei Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere wenn diese sich nur auf einen Gebäudeteil beziehen, ist deren Mitarbeit von Vorteil. Die Möglichkeiten der Verbindung alter, bestehender Systeme mit neuer Technik kann von den Sonderfachleuten am besten beurteilt werden. Insbesondere bei Heizungsmodernisierungen ist deren Mitwirkung unverzichtbar.
Die Beteiligung von Sonderfachleuten bedeutet nicht zwangsläufig die Einschaltung von Ingenieurbüros der jeweiligen Branche. Auch die qualifizierten Mitarbeiter der ausführenden Firmen sind unter Umständen gute Berater. Allerdings steht bei ihnen die Produktneutralität nicht unbedingt im Vordergrund. Es ist nicht auszuschließen, daß dann unter Umständen nur das Produkt mit der größten Rendite empfohlen wird.
Wenn Sie auf die Mitwirkung von Ingenieurbüros verzichten und von ausführenden Firmen Angebote anfordern, ohne daß Sie ein ausgearbeitetes Planungskonzept liefern, dann können die anbietenden Firmen die Ausarbeitung eines Planungskonzeptes als Angebotsgrundlage gesondert aufführen. Diese Leistung muß in der Regel nicht vergütet werden, wenn der Auftrag erteilt wird. Da Sie aber nur einer Firma den Auftrag erteilen können, müssen Sie eventuell die Erarbeitung des Planungskonzeptes bei den anderen Firmen bezahlen. Das muß unbedingt vor Auftragserteilung geklärt werden und gilt für jedes dieser drei Gewerke! Unter Umständen ist dann die Einschaltung eines freien Sonderingenieurbüros die günstigere Lösung.
Hier einige Planungsbeispiele: